Bumblebee's Hundewiese - Nutzungsbedingungen
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände „Bumblebee’s Hundewiese“ und sollen einem störungsfreien und harmonischen Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und Menschen dienen. Sie sind Bestandteil des Nutzungsvertrages und sind in der jeweils gültigen Version auf der Website der Betreiberin (www.barf-den-hund.at) veröffentlicht.
Mit dem Betreten der Wiese erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und versichern insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und ausreichend versichert ist. Eine Aufsicht findet nicht statt.
I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen
1. Die Betreiberin bietet den Nutzern eine ca. 2500 Quadratmeter große, abgeschlossene und eingezäunte Wiese, die in den Sommermonaten größtenteils regelmäßig gemäht wird, an. Hunde können hier freien Auslauf genießen, herumtollen und mit anderen Hunden Kontakt haben oder trainiert werden. Eine Aufsicht findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Wiese Löcher, Erhebungen, Wurzeln oder Bodenunebenheiten vorhanden sind. Diese können durch Laub, Dreck oder Schnee verdeckt sein. Zu beachten ist auch, dass bei Regen oder Schnee eine erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Wiese wird nicht von Laub und Schnee geräumt.
2.1 Interessenten haben die Möglichkeit, die Wiese für sich allein oder mit Freund*innen oder Bekanten zu mieten.
2.2 Die Nutzung der Wiese ist maximal mit bis zu 4 Hunden gleichzeitig erlaubt. Diese Regel gilt nicht für Mehrhundehalter mit mehr als 4 eigenen Hunden.
Einer Nutzung mit mehr als 4 Hunden kann auf formloses Anschreiben zugestimmt werden: Mail an info@bumblebees.at
3. Der Eingang der Wiese befindet sich in der Industriestraße 5a. Außerhalb der Öffnungszeiten und von gebuchten Stunden ist ein Betreten des Geländes nicht gestattet.
Für den Einlass wird je nach Nutzungsart eine Nummerkombination oder eine PIN benötigt. Der Erhalt dieser Zugangsmöglichkeiten wird in den entsprechenden Nutzungsverträgen je nach Nutzungsart einzeln geregelt. Mit dem Zugangscode kann ausschließlich zu den berechtigten Zeiten die Tür zum Gelände geöffnet werden.
Das Verlassen des Geländes darf ausschließlich mittels Betätigung des „Austritts-Tasters“ an der Tür erfolgen. Das Betätigen der verplombten Türklinke darf nur im Notfall oder bei Funktionsausfall des Austrittstasters erfolgen und muss umgehend an die Betreiberin gemeldet werden. Die Eingangstüre ist stets sorgfältig zu schließen.
4. Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließtage werden – wenn möglich – rechtzeitig bekannt gegeben (Internetseite: www.barf-den-hund.at)
5. Ein Anspruch auf Einlass bzw. Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
6. Autos müssen ordnungsgemäß auf einem der Stellplätze der Hundewiese oder einem öffentlichen Stellplatz abgestellt werden.
7. Die Betreiberin bietet keine Aufsicht oder Betreuung der Hunde an. Jeder Nutzer (Tierhalter bzw. Hundeführer) ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich. Jeder Nutzer der Hundewiese hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine Hunde. Er ist verpflichtet, sie über den gesamten Zeitraum des Besuches im Auge zu behalten. Der Nutzer darf seinen Hund nicht allein im Gelände lassen.
8. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zur Wiese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu vertretenden, Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Die Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.
II. Zugangsvoraussetzungen
1. Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen den aktuellen veterinärmedizinischen Leitlinien entsprechenden ausreichenden Impfschutz, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Sie müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Nutzer muss einen aktuellen Impfpass vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht werden, haftet der Hundehalter.
2. Für die Hunde muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Nutzer muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter voll für entstandene Schäden.
3. Läufige Hündinnen dürfen das Gelände nicht betreten. Wir übernehmen im Falle eines Deckaktes keine Haftung.
4. Die Hunde müssen im gemeinsamen Freilauf mit anderen Hunden sozialverträglich sein und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen. Interessenten mit Hunden ohne Negativzeugnis nach Kategorie 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sowie Interessenten mit illegal eingeführten und gehaltenen Hunden sowie mit Hunden der Kategorie 1 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind mit ihren Hunden von der Nutzung ausgeschlossen. Die Hunde müssen ordnungsgemäß bei der Gemeinde angemeldet sein.
5. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit der Bumblebee’s Hundewiese. Dies betrifft z.B. Elektroreizgeräte, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder der Nierengegend.
Zusatz: Die Befestigung einer Schleppleine am Halsband ist auf der Bumblebee’s Hundewiese ausdrücklich untersagt.
6. Die Anwendung von aversiven Erziehungsmethoden, die z. B. auf Schreck- oder Schmerzreiz setzen führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit der Bumblebee’s Hundewiese.
Dies betrifft
Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser (z.B. Sprüh-Halsbänder)
das gezielte Anspritzen von Hunden mit Wasser oder das Werfen von Gegenständen auf oder neben Hund mit dem Zweck, das gezeigte Verhalten zu unterbrechen
einschüchternde Maßnahmen gegenüber Hunden (wie z.B. Anschreien oder Bedrohung durch Körpersprache)
körperliche Handlungen, die bewusst erschrecken oder schmerzen (wie. Z.B. Kneifen oder mit dem Finger pieksen)
7. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorhandensein einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, obliegt ausschließlich dem Nutzer. Er hat ausschließlich selbst den Versicherungsschutz für den mitgeführten Hund zu überprüfen und sicherzustellen. Die Betreiberin der Bumblebee’s Hundewiese trifft diesbezüglich keine konkrete Nachforschungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht. Sie kann aber die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen. Der Nutzer ist für die gesetzeskonforme Haltung und den gesundheitlichen Zustand seines Tieres selbst verantwortlich.
8. Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Wiese nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson nutzen, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer des Wiesenbesuches übertragen wurde. Ihnen obliegt die alleinige Aufsichtspflicht über die Minderjährigen. Die Kinder sind stets im Auge zu behalten. Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, ist nicht zu unterschätzen (sei es aus Angst durch schlechte Erfahrungen, schlichter Unwillen Kindern gegenüber oder auch das versehentliche Umrennen im Spiel). Die Wiese ist ein Trainings- oder Freilaufgelände für Hunde, kein Spielplatz für Kinder. Sie haben in Reichweite ihrer Eltern bzw. der befugten Aufsichtsperson zu bleiben. Kontakt von Kindern zu fremden Hunden ist nur nach Einwilligung des jeweiligen Hundehalters möglich. Schreien, rennen, rumtoben und sonstiges normales Kinderverhalten kann bei Hunden Jagd- und Beutereflexe auslösen und ist daher auf der Wiese nicht möglich. Steine, Baumstämme und sämtlichen anderen Elemente sind ausschließlich für die Benutzung durch Hunde konzipiert und nicht für Kinder!
9. Bei Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung darf die Wiese nicht betreten werden.
10. Bei Dunkelheit muss die Wiese verlassen werden, wenn keine Beleuchtungsmöglichkeit vorhanden ist.
11. Das Betreten der Wiese darf ausschließlich unter Nutzung des Zutrittcodes am Eingangssystem erfolgen. Ausnahme: Die Nutzer*in hat einen Schlüssel vom Verein Bumblees erhalten.
III. Verhalten auf der Wiese
Ich bitte alle Wiesennutzer um einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander.
1. Aggressives Verhalten wird von der Betreiberin nicht geduldet und führt zu einem sofortigen Platzverweis, welcher je nach Schwere des Falls zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen kann. Hierzu zählen etwa verbale Attacken, körperliche Übergriffe oder aggressives Verhalten gegenüber dem eigenen oder fremden Hund wie schlagen, schütteln oder treten. Diesbezügliche Beobachtungen sind der Betreiberin umgehend mitzuteilen.
2. Das Gelände ist so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das Gelände ordentlich und sicher verlassen wird. Hundekot ist in den dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. In diesem Mülleimer ist ausschließlich Hundekot zu entsorgen. Sonstiger Müll muss wieder mit nach Hause genommen und privat entsorgt werden. Es ist verboten, die Wiese als Toilette für Menschen zu nutzen. Ebenso ist Grillen verboten. Sollten Glasflaschen mit auf das Gelände gebracht werden, so ist darauf zu achten, dass ein Bruch des Glases verhindert wird. Sollte dennoch Glas zu Bruch gehen, so sind sämtliche Glasscherben durch den Nutzer sofort zu entfernen und zu entsorgen. Die Wiese dient ausschließlich als „Freilauffläche und Trainingsplatz für Hunde“.
3. Das Gelände ist zeitig so zu verlassen, dass der Folge-Nutzer pünktlich mit seinem Hund das Gelände betreten kann, spätestens jedoch 1 Minute vor der vollen Stunde. Nutzer der folgenden Stunde haben vor Beginn ihrer Nutzungszeit den Eingangsbereich freizuhalten, um das Verlassen des Geländes durch den Vor-Nutzer nicht zu behindern oder zu erschweren.
4. Die Betreiberin macht auf die Verletzungsgefahr durch Halsbänder (auch jede Art von Parasitenhalsbändern) und Geschirre aufmerksam, wenn mehrere Hunde im Freilauf auf dem Gelände sind. Das Ableinen hat in der Schleuse zu erfolgen. Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem am Zaun befestigt werden.
5. Im Zugangsbereich zur Wiese (auf dem Weg und insbesondere vor dem Eingang) muss der Hundeführer jederzeit Kontrolle über seinen Hund haben, gegebenenfalls ist dieser dafür an die Leine zu nehmen.
6. Die Wiese ist aufgrund der vielen Hunde sehr sorgfältig sauber zu halten. Wiesennutzer haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde (und Übersehenes) unverzüglich und ordnungsgemäß entsorgt wird. Sie finden hierzu auf dem Gelände auch entsprechende Schaufeln, mit der diverse Hinterlassenschaften in den dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen werden können.
7. Buddeln auf dem Gelände ist zu unterbinden. Sollte ein Hund unbemerkt beginnen, ein Loch zu buddeln, ist dieses durch den Tierhalter bzw. Hundeführer umgehend wieder zu schließen. Buddellöcher stellen ein hohes Unfallrisiko für Mensch und Hund dar. Buddeln im Bereich des Zaunes ist sofort zu unterbinden!
8. Der Tierhalter bzw. Hundeführer hat jederzeit dafür zu sorgen, dass durch seinen Hund andere Nutzer der Wiese nicht belästigt oder gefährdet werden.
9. Während der „Ampfinger Freistunden“ (siehe I.4) dürfen die Hunde auf der Hundewiese nicht gefüttert werden, um keinen Neid hervorzurufen und Beutestreitigkeiten zu vermeiden. Auch Leckerchen sind zu vermeiden bzw. nur dem eigenen Hund zu geben und und auch nur dann, wenn nicht eine ganze Meute anderer Hunde um ihn herumstehen.
10. Während der „Ampfinger Freistunden“ (siehe I.4) sind auf der Hundewiese keine Spielzeuge (Ball, Frisbee etc.) zu verwenden, um Raufereien oder Jagdsequenzen zu vermeiden.
11. Das Mitbringen von Holzstöcken und Ästen auf die Bumblebee’s Hundewiese ist verboten.
12. Jeder Tierhalter bzw. Hundeführer hat die Aufsichtspflicht über seinen Hund. Es gibt keine Aufsicht von Seiten der Betreiberin. Er ist verpflichtet, seinen Hund über den gesamten Besuchszeitraum im Auge zu haben und zu erkennen, wenn es brenzlig wird. Auch im Fall eines kurzen und meist harmlosen Scheinkampfes anderer Hunde ergreifen Sie bitte Maßnahmen, um die Situation zu entschärfen. Situationen wie Mobbing, heftiges Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken usw. sind im Vorfeld zu unterbinden. Die Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien Hundeerziehung sind jederzeit einzuhalten.
13. Auf dem gesamten Gelände herrscht Alkoholverbot.
14. Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot.
15. Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer verboten.
16. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen sind umgehend zu melden. Kann eine akute Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss der Schädiger sich selbst unverzüglich um eine Absicherung kümmern und andere Nutzer sofort warnen.
17. Die Betreiberin hält als Service in einem Kanister Leitungswasser vorrätig. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Hundehalter ausreichend frisches Trinkwasser für den eigenen Hund selbst mitzubringen.
IV. Haftung und Haftungsausschluss
1. Die Betreiberin trifft regelmäßig die notwendigen Vorkehrungen, um Gefahrenquellen auf der Wiese zu vermeiden und zu beseitigen. Sie haftet für einen Schaden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Betreiberin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruht. Für Personenschäden haftet die Betreiberin nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Haftung der Betreiberin wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel des umzäunten Geländes Bumblebee’s Hundewiese oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z. B. nach § 823 BGB.
2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere gegeben.
3. Es wird keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände übernommen.
4. Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziff. I bis III aufgeführten Voraussetzungen und Obliegenheiten des Nutzers die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch ihn ausschließt oder einschränkt, sind Ansprüche gegen die Betreiberin ausgeschlossen, soweit für auftretende Beeinträchtigungen nicht die Verletzung von Pflichten der Betreiberin ursächlich oder mitursächlich sind.
5. Soweit der Nutzer durch Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten die vertragsgemäße Nutzung der Hundewiese und/oder sich oder andere Nutzer und/oder Dritte erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, ist die Betreiberin berechtigt, den Nutzer nach den Bestimmungen von Ziff. V. von der Nutzung der Hundewiese auszuschließen.
6. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zum Gelände aufgrund von Witterungsverhältnissen (amtliche Unwetterwarnung) oder aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu vertretenden, Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Die Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.
7. Wird die Nutzung der Wiese aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Nutzers liegt (z. B. Unwohlsein, Krankheit), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Nutzungsgebühr, wenn die Betreiberin das Gelände zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung
stellen konnte. Dies gilt nicht, wenn solche Gründe vorliegen, die die Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrags berechtigt hätten.
8. Schäden am Eigentum der Betreiberin durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für Schäden die der Hund an Dritten (Hunden, Menschen oder Sachen) verursacht, haftet der Eigentümer des Tieres. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Schaden, der einem Dritten durch den Hund entstanden ist, verschuldensunabhängig zu ersetzen. Falls es zu Verletzungen bzw. Schäden gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen der Hundewiese zwingend auszutauschen.
V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
1. Nutzer, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Hundewiese stören und sich nicht an die Nutzungsbedingungen der Betreiberin halten, können von der Betreiberin ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen.
2. Insofern kann die Betreiberin den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn die Anwesenheit des Nutzers aufgrund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für die Betreiberin und/oder die anderen Nutzer nicht mehr zumutbar ist.
3. Der Betreiberin steht in diesen Fällen die Nutzungsgebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen ergeben. Schadensersatzansprüche der Betreiberin bleiben unberührt.
VI. Sicherheitshinweis
Es kommt leider immer wieder vor, dass auf bei Hundehaltern beliebten Wegen und Plätzen Hunde-Giftköder ausgelegt werden. Daher weist die Betreiberin darauf hin, dass kein Hund etwas vom Boden fressen sollte, was er nicht vom eigenen Hundeführer bekommen hat. Zwar ist das Gelände umzäunt und abgeschlossen, es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass derartige Giftköder auf das Gelände gelangen.
Die Betreiberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Nutzung der Elemente auf der Hundewiese (Steine, Baumstämme, Hindernisse – Rutschgefahr bei Nässe! Eigenbeweglichkeit der Hindernisse) komplett in der Verantwortung der Hundehalter selbst liegt und diese ausdrücklich nicht für die Nutzung durch Kinder gedacht sind. Die Elemente der Hundewiese sind keine Kinder-Spielgeräte!
VII. Informationen zur Betreiberin
Betreiber ist:
Bumblees Verein
Telefon: +43 (664) 2810500
E-Mail: info@bumblebees.at
www.barf-den-hund.at
www.bumblebees.at